Slow Bike
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Man muss den Antrag mit dem zu jedem Teilnehmer geschickten Formular abfassen, dessen jeden Teil ausfüllen, unterzeichnen und muss den Antrag mit der Quittung der geleisteten Einzahlung der Anzahlung schicken.
Die Annahme der Reservierung ist an die Verfügbarkeit der Plätzen gebunden und sie wird nur mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters abschließen sein.
PREISEN
Die Preisen der Tours, in Euro ausgedruckt, schließen nur ein, was in der Abteilung “ Kosten und Dienstbedingungen “ beschrieben ist.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei der Reservierung muss man eine Anzahlung von 100,00 Euros einzahlen.
Die Abschlusszahlung muss mindestens 30 Tage vor der Abfahrt einzahlen werden.
Man fördert die Einzahlung des Betrags ein, wenn die Reservierungen nach diesem Termin gemacht sind.
Man kann die Bezahlung durch Banküberweisung oder Postanweisung leisten.

ABSAGEN
Falls ein Teilnehmer die Reise absagen sollte, würde die Strafe berechnen, wie im Folgenden bezeichnet ( die Tage sind Kalendertage gemeint):

Tage vor Abfahrt
Strafe pro Person
30 oder mehrere Tage
20%
15-29 Tage
50%
7-14 Tage
80%
0-6 Tage
keine Erstattung

Der Gesellschaftsanteil enthält das Paket, das in den allgemeinen Auskünften der ausgewählten Tour beschrieben ist.
AENDERUNGENT
Der Veranstalter behaltet sich die Möglichkeit vor, die Programme zu verändern zur Verbesserung der Qualität der Reise und der Bequemlichkeit der Kunden.
STORNIERUNGEN
Falls die Abfahrt storniert wird, wegen der kleinen Teilnehmer-Anzahl, werden die angemeldeten Teilnehmer die Erstattung der geleisteten Einzahlung zurückhaben.
Für jede andere Ausgabe hinsichtlich der Vorbereitung wie z.B. Flugscheine, Hotelreservierung, Fahrkarten u.s.w. ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
VERANTWORTUNG
Der Veranstalter ist nicht für eventuellen Schadenersatz verantwortlich, den von den Teilnehmern infolge des Verbrauchs alkoholischer Getränke, des Mittel- und Gerät-Brechens, der Abwesenheit der ärztlichen Betreuung in fernliegenden Orten oder Fällen höhere Gewalt erlitten wird.
Der Veranstalter ist nicht besonders für die Ausgabe ( Beforderung, Essen, Hotels) nicht einschliesslich des Programms verantwortlich.
Die Verantwortung der Veranstaltung kann auf keinen Fall die Grenze Übertreffen, die mit dem Gesetz nm.1084 von 27/12/1977 ausgedruckt wurden.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für jede Auseinandersetzung ist Roma.

 
 
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