Man
muss den Antrag mit dem zu jedem Teilnehmer geschickten
Formular abfassen, dessen jeden Teil ausfüllen,
unterzeichnen und muss den Antrag mit der Quittung der
geleisteten Einzahlung der Anzahlung schicken.
Die Annahme der Reservierung ist an die Verfügbarkeit
der Plätzen gebunden und sie wird nur mit der schriftlichen
Bestätigung des Veranstalters abschließen
sein.
PREISEN
Die Preisen der Tours, in Euro ausgedruckt, schließen
nur ein, was in der Abteilung “ Kosten und Dienstbedingungen
“ beschrieben ist.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Bei der Reservierung muss man eine
Anzahlung von 100,00 Euros einzahlen.
Die Abschlusszahlung muss mindestens 30 Tage vor der
Abfahrt einzahlen werden.
Man fördert die Einzahlung des Betrags ein, wenn
die Reservierungen nach diesem Termin gemacht sind.
Man kann die Bezahlung durch Banküberweisung oder
Postanweisung leisten.
ABSAGEN
Falls ein Teilnehmer die Reise absagen
sollte, würde die Strafe berechnen, wie im Folgenden
bezeichnet ( die Tage sind Kalendertage gemeint):
Tage vor Abfahrt
|
Strafe pro Person |
30 oder mehrere
Tage |
20% |
15-29 Tage |
50% |
7-14 Tage |
80%
|
0-6 Tage |
keine Erstattung |
Der Gesellschaftsanteil enthält
das Paket, das in den allgemeinen Auskünften der
ausgewählten Tour beschrieben ist.
AENDERUNGENT
Der Veranstalter behaltet sich die Möglichkeit
vor, die Programme zu verändern zur Verbesserung
der Qualität der Reise und der Bequemlichkeit der
Kunden.
STORNIERUNGEN
Falls die Abfahrt storniert wird, wegen der kleinen
Teilnehmer-Anzahl, werden die angemeldeten Teilnehmer
die Erstattung der geleisteten Einzahlung zurückhaben.
Für jede andere Ausgabe hinsichtlich der Vorbereitung
wie z.B. Flugscheine, Hotelreservierung, Fahrkarten
u.s.w. ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
VERANTWORTUNG
Der Veranstalter ist nicht für eventuellen Schadenersatz
verantwortlich, den von den Teilnehmern infolge des
Verbrauchs alkoholischer Getränke, des Mittel-
und Gerät-Brechens, der Abwesenheit der ärztlichen
Betreuung in fernliegenden Orten oder Fällen höhere
Gewalt erlitten wird.
Der Veranstalter ist nicht besonders für die Ausgabe
( Beforderung, Essen, Hotels) nicht einschliesslich
des Programms verantwortlich.
Die Verantwortung der Veranstaltung kann auf keinen
Fall die Grenze Übertreffen, die mit dem Gesetz
nm.1084 von 27/12/1977 ausgedruckt wurden.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für jede Auseinandersetzung ist Roma.
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